Teilnahmebedingungen
(Stand: 14.07.2010)

1. Grundsätzliches

 
Veranstalter:
 
Laufgemeinschaft der Deutschen Ultramarathon-Vereinigung e.V. (LG DUV)
 
Organisation und Rennleitung:
 
Wolfgang Olbrich/Dagmar Liszewitz
 
Der Etappenlauf "Über die Höhen im Bergischen Land" ist als Wettkampf ausgeschrieben und wird wie in den Vorjahren als Volkslauf angemeldet. Die Regeln des DLV sind diesbezüglich einzuhalten. Die Organisation behält sich vor Teilnehmer/innen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
 
2. An- und Abreise
 
Die Anfahrt der Teilnehmer sollte spätestens am 30.05.2011 bis 18:00 Uhr erfolgt sein. Die Abreise erfolgt ab dem Mai 04.06.2011 nach der Siegerehrung, wobei die Kosten für die bereits gebuchte Übernachtung zum 05.06.2011 nicht in Abzuge gebracht werden können. Die Kosten für An- und Abreise sind vom Teilnehmer selber zu tragen.


3. Leistungen des Veranstalters
 
3.1 Versorgung
 
Verpflegung und Unterkunft der Teilnehmer wird durch den Veranstalter sichergestellt und sind im Startgeld inbegriffen. Es ist den Teilnehmern und Betreuern selbst überlassen, ob sie an der Gemeinschaftsverpflegung und Unterkunft teilnehmen. Eine Vergütung oder Aufrechnung auf das Startgeld bzw. den Organisationsbeitrag erfolgt nicht.

Die Organisation ist für die Verpflegung der angemeldeten Teilnehmer und Betreuer ab 18:00 Uhr des Vorabends vor dem Start zum Etappenlauf "Über die Höhen im Bergischen Land" zuständig. Sonstige Verpflegung bis zu diesem Zeitpunkt ist Sache des Teilnehmers.

Die Versorgung durch die Organisation endet mit dem Frühstück am 05. Juni 2011.

Die Verspflegungsstände stehen, je nach Verkehrslage in einem Abstand von 8 bis 15 Kilometern. Die Organisation gewährleistet die ausreichende Versorgung der Teilnehmer. Das Nachfüllen der Trinkflaschen/-rucksäcke erfolgt ausschließlich durch die anwesenden Helfer am Stand. Zusatzversorgung, wie zum Beispiel: Spezielle Nahrung und Getränke usw. fallen ausschließlich in die Zuständigkeit des einzelnen Teilnehmers. Es ist dem Teilnehmer freigestellt, Geschäfte auf der Strecke aufzusuchen und sich dort selber zu versorgen. Wird dazu von der Strecke abgewichen, so ist das Rennen an derselben Stelle wieder aufzunehmen.

An den jeweiligen Versorgungsständen werden verschiedene Getränke und Lebensmittel aus trockenem Brot, Brötchen, Butterkekse, saisonbedingtes Obst, Salzgebäck und ähnlichem angeboten. Der Veranstalter kann keine Garantie über das dauerhafte Vorhandensein von isotonischen Getränken geben. Die Betreuer der Versorgungsstände sind bemüht, den Wünschen der Teilnehmer gerecht zu werden. Individuelle Wünsche werden aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt.

3.2 Unterbringung
 
Die Unterbringung der Teilnehmer erfolgt im Hotel Koppelberg ( www.hotel-koppelberg.de ) in Mehrbettzimmern. Eine Unterkunft außerhalb der vom Veranstalter angebotenen Übernachtungsmöglichkeit, wie Hotel, Wohnmobil oder ähnlichem ist den Teilnehmern freigestellt und erfolgt auf eigene Kosten. Die Höhe der Startgebühr bleibt davon unberührt. Der Teilnehmer hat am nächsten Tag pünktlich zum Start zu erscheinen. Der Teilnehmer hat sich am Abend zuvor zu informieren, wann der Start am nächsten Morgen erfolgt.
 
4. Registrierung und Einweisung

Die Registrierung der Teilnehmer und Ausgabe der Startunterlagen wird am Vortag des Rennens geschehen. Die Einweisung in den Wettkampfablauf wird am 30.05.2011, 20 Uhr erfolgen. Beides im Hotel Koppelberg.

Am Mai 04.06.2011 ist der Zieleinlauf in Wipperfürth. Mit Zieleinlauf und einer weiteren Übernachtung und Frühstück in Wipperfürth endet die Zuständigkeit für die Teilnehmer und Betreuer durch die Organisation.

Am 04.06.2011 wird am Zielort die Siegerehrung unter Einbeziehung der Presse und der Öffentlichkeit stattfinden. Danach trifft jeder Teilnehmer die Vorbereitungen zur Rückreise. Die Rückreise sollte von jedem Teilnehmer rechtzeitig geplant werden. Die Organisation ist hierfür nicht zuständig.
 
5. Umwelt
 
Die Organisation wird genauestens auf die Einhaltung der in Deutschland üblichen Umweltstandards achten, besonders deshalb, weil überwiegend durch Naturschutzgebiete gelaufen wird. Die Streckenposten sind angehalten, auf Sauberkeit an der Strecke zu achten. Es ist verboten, Trinkbecher mit auf die Laufstrecke zu nehmen. Zuwiderhandlungen werden nach einer ersten Verwarnung mit Disqualifikation geahndet. Jeder Teilnehmer ist dazu aufgerufen, seinen Abfall in einen dafür aufgestellten und bestimmten Behälter zu werfen. Sonstige Gegenstände derer sich der Teilnehmer entledigen möchte, sind am Versorgungsstand abzugeben und werden mit ins Ziel transportiert.

6. Verbindung zur Organisation
 
Jeder Teilnehmer erhält eine Notfallkarte mit der Mobilfunknummer der Rennleitung, sowie weiterer wichtiger Rufnummer von Rettungsdiensten und Polizeidienststellen. Diese Telefonnummer ist wichtig für den Teilnehmer, der vom Weg abgekommen ist und Verbindung zur Organisation benötigt. Den Teilnehmern wird empfohlen, einen Betrag von 5 € bei sich zu tragen, um in Notsituationen reagieren zu können.
 
7. Anmeldung
 
Zum Etappenlauf "Über die Höhen im Bergischen Land" zugelassen sind alle erwachsenen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts aller Nationalitäten und den Anforderungen des vorliegenden Reglements entsprechen.

Für den Start zum Etappenlauf „Über die Bergischen Höhen im Bergischen Land“ ist ein ärztliches Attest notwendig, dieses darf nicht älter als 30 Tage sein (vor dem Start der ersten Etappe) und ist bei Startnummernabholung vorzuweisen.
In diesem Attest bestätigt der Arzt, dass beim untersuchten Athleten zum aktuellen Zeitpunkt eine ausreichende Fitness vorhanden ist, den Lauf schadenfrei zu absolvieren. Das Formular ist auf der Webseite der Veranstaltung eingestellt und sollte sich jeder Athlet herunterladen und vom Arzt unterschreiben lassen.
Ohne ein gültiges Attest ist kein Start möglich. Die gezahlte Startgebühr wird nicht erstattet.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aller Art. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Unfallversicherung in ausreichender Höhe. Von Seiten der Organisation besteht eine Sporthaftpflichtversicherung gem. den Bedingungen des LSB Pfalz.

Die Organisation hat jederzeit das Recht auffällige Teilnehmer aus dem Rennen zu nehmen.

Vom jeweiligen Teilnehmer wird der Nachweis einer, auf den Etappenlauf "Über die Höhen im Bergischen Land" abgestimmten Laufleistung, die sich im Ultramarathonbereich bewegt, erwartet. Die Organisation entscheidet über die Teilnahme und bestätigt den Start umgehend.
 
8. Startgebühr

Der Teilnehmer hat mit der Anmeldung, die im Anmeldeformular stehende Reservierungsgebühr von 150 Euro zu überweisen. Die Startgebühr beträgt 370 Euro. Die Restsumme muss spätestens zum 31. Dezember 2010 eingezahlt sein. Es erfolgt eine Anrechnung der Reservierungsgebühr. Mit der Überweisung des geforderten Betrages ist der Teilnehmer in die Starterliste aufgenommen. Der Startplatz gilt als gesichert, wenn die volle Startgebühr eingezahlt ist. Eine Rückzahlung dieses Betrages erfolgt nur nach Ablehnung am Wettkampf. Weitere Gründe behält sich die Organisation vor. Bei Anmeldung bis zum 30.09.2010 erfolgt eine Reduzierung der Startgebühr um 30 Euro, also dann 340 Euro.

Die Teilnehmerzahl wird auf maximal 40 Teilnehmer beschränkt und ist in der Reihenfolge der Einzahlungen berücksichtigt!!!

Die Startgebühr beträgt für:

• Einzelläufer/innen 370 Euro

• Etappenläufer/innen 50 Euro pro Etappe, es dürfen nur max. 3 Etappen mitgelaufen werden, ohne Übernachtung/HP

• Begleiter/innen 300 Euro (nur nach Absprache mit dem Veranstalter, da nur noch sehr geringe Restkapazitäten im Hotel vorhanden sind!)

9. Rücktritt

Sollte ein Teilnehmer vom Wettkampf zurücktreten wollen, so wird ihm, sofern er die volle Summe bereits gezahlt hat, der eingezahlte Betrag wie folgt zurückgezahlt.

Bei einer Annullierung mit Stichtag:

31. Januar 2011 wird der Betrag in Höhe von 70 % zurückgezahlt (259, bzw. 238€).

28. Februar 2011 wird der Betrag in Höhe von 50 % zurückgezahlt (185, bzw. 170€).

Ab dem 01. April 2011 besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

Die mindestens einbehaltene Bearbeitungsgebühr beträgt 50 Euro. Ein Stehenlassen der Startgebühr für eine Teilnahme im darauf folgenden Jahr ist nicht möglich.

Bei Nichterscheinen des Teilnehmers erfolgt keine Rückzahlung des Startgeldes.
 
10. Anmeldeschluss
 
Anmeldeschluss ist der 15. Mai 2011. Meldungen danach nur nach Rücksprache mit der Organisation.

11. Etappenläufer
 
Beim Etappenlauf "Über die Höhen im Bergischen Land" können auch einzelne Etappen mitgelaufen werden. Etappenläufer zahlen 50 Euro pro gelaufene Etappe. Das Startgeld von 50 Euro ist spätestens am 15. April 2011 an die Organisation zu überweisen. Es können maximal drei Etappen mitgelaufen werden, ansonsten muss eine Anmeldung zum gesamten Lauf getätigt werden.

Etappenläufer müssen sich entweder am Vorabend der jeweiligen Etappe bis spätestens 20:00 Uhr bei der Rennleitung gemeldet haben oder bis 06:30 Uhr am Wettkampftag, um die Registrierung abgeschlossen zu haben.

Etappenläufer laufen außerhalb der Gesamtwertung. Jedem Etappenläufer wird nach Beendigung der gesamten Tagesdistanz eine Urkunde über die erbrachte Kilometerleistung und Zeitleistung ausgehändigt.
 
12. Strecke

Folgende Etappen mit den jeweiligen Kilometerangaben werden gelaufen:

1. Rundwegwanderweg „Rund um Lindlar“
Ca. 55 km, ca. 1350Hm+
31. Mai 2011, 09:00 Uhr

2. Rundwanderweg „Rund um Solingen“, auch „Klingenpfad“ genannt
Ca. 75 km, ca. 1600Hm+
01. Juni 2011, 07:00 Uhr

3. Rundwanderweg „Rund um Remscheid“, auch „Röntgenweg“ genannt
Ca. 58 km, ca. 1500Hm+
02. Juni 2011, 08:00 Uhr

4. Rundwanderweg „Rund um Kürten“
Ca. 65 km, ca. 1500Hm+
03. Juni 2011, 08:00 Uhr

5. Rundwanderweg „Rund um Wipperfürth“
Ca. 45 km, ca. 1300Hm+
04. Juni 2011, 09:00 Uhr

Gesamtstrecke
Ca. 300 km, mit ca. 6.600 Hm+

13. Streckenverlauf
 
Die Laufstrecke ist von der Organisation gründlich ausgesucht worden. Jeder Teilnehmer bekommt beim "Briefing" am Vorabend einer neuen Etappe, eine Streckenkarte ausgehändigt. Die Teilnahme am "Briefing" ist Pflicht. Teilnehmer, die aus triftigen Gründen hieran nicht teilnehmen können, sind verpflichtet sich bei der Rennleitung abzumelden. In diesem Fall ist der Teilnehmer verpflichtet, sich die notwendigen Informationen selber einzuholen. Die Streckenkarte dient, neben den Streckenmarkierungen, als Sicherheit, dass jeder Teilnehmer das Ziel erreicht. Die Organisation behält sich vor, den Streckenverlauf jederzeit zu ändern, wenn dieses nach Maßgabe der Organisation erforderlich ist.
Die Teilnehmer verpflichten sich, den vorgegebenen Streckenverlauf zu befolgen. Gelaufen wird auf den ausgeschilderten Rundwanderwegen des Bergischen Landes. Die Beschilderung wird beim „Briefing“ am Vorabend ausgehängt. Zusätzlich wird die Strecke durch Kreidepfeile, Aufkleber und Schilder gekennzeichnet. Wenn Polizei vor Ort sein sollte, ist den Weisungen der Beamten Folge zu leisten.
Befestigte Naturwege stellen den Hauptanteil der Laufstrecke. Ebenso laufen die Teilnehmer auf „Singletrails“, Landstraßen, Nebenstraßen und Feldwegen. Die Organisation empfiehlt hier das entsprechende Schuhwerk richtig zu wählen.

Ein Abweichen von der Strecke zum eigenen Vorteil des Teilnehmers geht mit der sofortigen Disqualifikation einher. Sollte sich ein Teilnehmer verlaufen haben, ist dieses am nächsten Verpflegungspunkt unverzüglich zu melden. Das Rennen ist immer wieder an der Stelle wieder aufzunehmen, wo man zum letzten Mal sicher auf der Wettkampfstrecke gewesen ist. Ein Ausgleich über den erfolgten Umweg, durch Weiterbeförderung erfolgt nicht. Neben den Verpflegungsstellen werden Kontrollstellen eingesetzt. Die Standorte dieser Kontrollstellen werden nicht vorab bekannt gegeben.
Alle Teilnehmer haben die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Behördlichen Anordnungen ist Folge zu leisten.

14. Klasseneinteilung
 
Männer und Frauen werden getrennt gewertet. Die Altersklassenwertung sieht wie folgt aus. Läufer/innen: Laut DLO-Wertung nach den
Jahrgangsklassen M/W 18/19, M/W 30, M/W 35, M/W 40, M/W 45, M/W 50, M/W 55,M/W 60, M/W 65 M/W 70, usw.
Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer. Diese Startnummer ist jederzeit sichtbar auf der Brust zu tragen und dient der Identifizierung des Läufers. Sollte die Startnummer, bedingt durch schlechtes Wetter, z.B. durch überziehen einer Jacke, nicht sichtbar sein, so ist die Startnummer auf Verlangen vorzuzeigen. Dieses kann bei Versorgungsständen und sonstigen Kontrollen der Fall sein.

Die genaue Festsetzung der Startzeiten behalten sich die Veranstalter vor, z. B. aufgrund außerordentlicher Witterung usw. Die Startzeit des nächsten Tages wird täglich von der Rennleitung bekannt gegeben. Der Start erfolgt pünktlich. Es wird keine Rücksicht auf einzelne Teilnehmer genommen, die unpünktlich zum Start kommen. Jeder dieser Teilnehmer hat selbst den Anschluss zur Startgruppe zu finden. Die Rennleitung behält sich vor, bei wichtigen Gründen, die bestehenden Regelungen zu verändern.

Jeder Teilnehmer unterschreibt vor dem Tagesstart die ausliegende Starterliste. Teilnehmer, welche die Liste nicht unterschrieben haben, gelten als nicht gestartet und werden somit aus der Wertung genommen.
Im Etappenziel erfolgt die Zeitnahme der jeweiligen Etappe für jeden Teilnehmer. Die Zeitmessung erfolgt in Stunden, Minuten und Sekunden. Ab dem zweiten Tag erfolgt eine Addition der Zeiten.

Die tägliche Ergebnisliste wird von der Rennleitung zur Einsicht ausgehängt. Während des Rennens wird keine einzelne Ergebnisliste ausgegeben. Eine umfassende Ergebnisliste steht den Teilnehmern wenige Tage nach Rennende im Internet zur Verfügung (www.lg-duv.de)

15. Etappensollzeiten
 
Der zu laufende Kilometerdurchschnitt wird auf 10 Min./km ( 6 km / Std.) festgelegt. In dieser Zeit sind Pausen und andere Unterbrechungen eingerechnet. Bei einer 75 km Etappe bedeutet das für den Teilnehmer, der um 08:00 Uhr gestartet ist, einen Zielschluss um 20:30 Uhr. Teilnehmer, die in der vorgeschriebenen Zeit nicht das Etappenziel erreichen, werden aus der Wertung und dem Rennen ausgeschlossen.
Gibt es bereits bei einem der Verpflegungsposten Zeitüberschreitungen, so ist das Rennen für den jeweiligen Athleten an diesem Verpflegungs – bzw. Zeitnahmeposten beendet. Die Sollzeiten gelten ohne Ausnahme für jeden Tag aufs Neue.
Freiwilliger Ausstieg aus dem Rennen oder Disqualifizierung führen zu sofortigen Ausschluss aus dem Rennen und Streichung aus der offiziellen Wertung. Eine Wiederaufnahme des Rennens nach erfolgtem Ausstieg oder Disqualifikation ist nicht möglich.
 
16. Kontrollstellen
 
Jeder Versorgungsstand ist gleichzeitig Kontrollstelle. Die Läufer sind verpflichtet, sich an jedem Versorgungsstand in die ausliegende Kontrollliste einzutragen. Weitere Kontrollstellen behält sich die Organisation vor. Sollte der Teilnehmer bereits an einem Verpflegungsstand das Zeitlimit überschritten haben, wird er aus dem Rennen genommen.
 
17. Disqualifikation

Eine Disqualifikation erfolgt bei groben Verstößen wie z. B.:

- Beleidigende Äußerungen oder Handgreiflichkeiten gegenüber anderen Teilnehmern, Betreuern, fremden Hilfskräften und sonstigen Personen.
 
- Äußerungen und Verhalten die dem Ansehen der Veranstaltung schaden.
 
- Absichtliche und grobe Abweichung von der Laufstrecke zur Vorteilsnahme des einzelnen Teilnehmers.
 
- Unerlaubte Hilfe von Dritten.
 
- Das Nichtbefolgen von Anweisungen eigener, fremder Helfer oder der Polizei.
Disqualifizierung führt zu sofortigen Ausschluss aus dem Rennen und Streichung aus der offiziellen Wertung. Eine Wiederaufnahme des Rennens nach erfolgter Disqualifikation ist nicht möglich.
 
18. Einspruch
 
Ein Einspruch hat spätestens 30 Minuten nach dem Aushang der Ergebnisse schriftlich zu erfolgen. Der Einspruch kann auch durch einen Betreuer oder Helfer geltend gemacht werden. Der Einspruch ist schriftlich einzureichen und zu begründen. Die Rennleitung wird am selben Abend eine Entscheidung finden und dem Teilnehmer schriftlich mitteilen.
 
19. Aussteigen aus dem Wettkampf

Falls ein Teilnehmer aus dem Rennen aussteigt oder das Rennen beendet, ist dieses am nächsten Verpflegungspunkt sofort zu melden.

Gewertet werden nur komplett gelaufene Etappen. Im Ziel bekommt der Teilnehmer eine entsprechende Auszeichnung über die erbrachte Leistung.

Nach erfolgtem Ausstieg oder Disqualifikation wird dem Athleten die Startnummer abgenommen und es gibt keine Möglichkeit, weiterhin am Rennen teilzunehmen. Sofern die Organisation noch Helfer benötigt, kann der ausgeschiedene Athlet sich als Helfer zur Verfügung stellen. Wird kein Helfer benötigt, gewährleistet die Organisation, dass der ausgestiegene Athlet zum nächstgelegenen Bahnhof gebracht wird, um dann die Heimreise anzutreten, welche vom Athleten selbst zu organisieren ist.

Eine Vergütung des Startgeldes erfolgt nicht.
 
20. Änderungen der Wettkampfbestimmungen

Die Rennleitung behält sich das Recht folgender Änderungen vor:

• Tatsächliche Streckenführung

• Änderung der täglichen Startzeit

• Änderung der Startordnung

• Änderung von Start und Ziel bei höherer Gewalt

• Art der Unterbringung

• Änderung der Abstände von Verpflegungs- und Kontrollständen

• Änderungen Auszeichnungen und sonstige Leistungen der Organisation.
 
21. Ausrüstung / Gepäck
 
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, folgende Ausrüstungsgegenstände mitzubringen:

• Pass/Personalausweis

• Verbandsmaterial

• Trinkflasche mit Gurt oder ähnliches (Camel-Bag) mit mind. 1 Liter Flüssigkeit


22. Hygiene
 
Ausreichende Dusch- und Waschmöglichkeiten stehen zur Verfügung.

Es wird empfohlen, ausreichend Wettkampfbekleidung mitzunehmen, damit der einzelne Teilnehmer zwischendurch nicht waschen muss. Die Organisation hält keine Möglichkeit der Wäschereinigung vor. Die Reinigung und Pflege der Wäsche ist alleine den Teilnehmern überlassen.
 
23. Medizinische Versorgung
 
Die Organisation ist bestrebt, eine ordnungsgemäße Sanitätsversorgung zu gewährleisten. Es wird regional nicht immer möglich sein. Im Bedarfsfall kann in den Etappenzielorten ein Arzt konsultiert werden. Die Organisatoren verfügen über eine Sanitätsausstattung für die 1. Hilfe-Versorgung. Sonstige Salben, Kühlpacks und Bandagen muss der Teilnehmer selbst erbringen. Kosten die für einen möglichen Arztbesuch anfallen, sind vom Teilnehmer ausschließlich selbst zu tragen. Aus dem Grund empfiehlt die Organisation jedem Teilnehmer die Mitnahme seiner Krankenkassenkarte.
 
24. Versicherung
 
Die Teilnahme am Etappenlauf "Über die Höhen im Bergischen Land" erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Die Organisation rät jedem Teilnehmer zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung in ausreichender Höhe.
Es besteht eine Sporthaftpflichtversicherung über den LSB Pfalz.
Weiterhin empfehlenswert ist der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, die im Falle einer kurzfristigen Absage, die gezahlte Startgebühr übernimmt.

Es sollte die Krankenversicherungskarte mitgeführt werden. Jeder Teilnehmer startet mit der Kenntnis, sämtlicher verbundenen Risiken. Er entlastet die Organisation generell von jeder Verantwortung im Falle von Schwächezuständen, Unfällen, schlechtem Gesundheitszustand und Tod.

Jeder Teilnehmer hat sich über den Versicherungsschutz bzw. Versicherungszwang zu erkundigen. Teilnehmer aus dem Ausland müssen dieses in Eigenregie durchführen. Es ist den Veranstaltern unmöglich, auf die Bestimmungen der ausländischen Teilnehmer einzugehen.

25. Haftungsausschluss und Verzichtserklärung
 
Jeder Teilnehmer unterschreibt bei der Registrierung eine Haftungsfreistellung und Verzichtserklärung des Veranstalters. In dieser Erklärung wird der Veranstalter von jeglicher Haftung freigestellt. Jedem Teilnehmer sollte bekannt sein, dass die Teilnahme am Etappenlauf "Über die Höhen im Bergischen Land" Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigungen nicht ausgeschlossen werden kann.
In der Verzichtserklärung tritt der Teilnehmer die Rechte an Bild und Namen zur weiteren Vermarktung des Etappenlaufes "Über die Höhen im Bergischen Land" ab. Der Veranstalter darf Bild und Namen gratis und zeitlich uneingeschränkt verwenden.
 
26. Auszeichnungen

• Auszeichnung für die ersten drei Männer im Gesamtzieleinlauf

• Auszeichnung für die ersten drei Frauen im Gesamtzieleinlauf

• Medaille und Urkunde für jeden Teilnehmer in der offiziellen Wertung

• Erinnerungsgabe und Urkunde für jeden ausgestiegenen Teilnehmer
 
27. Platz für Logos der Sponsoren

Außerhalb der von der Organisation reservierten Flächen, kann der Teilnehmer Logos seines Sponsors tragen. (auf dem T- Shirt, Hose, Socken usw.) Die Veranstalter behalten sich vor, folgende Werbung und Aufschriften auf der Laufkleidung zu untersagen:

• Verbotene Gesellschaften

• Aufdruck die das Ansehen der Veranstaltung in Frage stellen

• Aufdrucke die gegen Sitte und Anstand verstoßen oder das Ehrgefühl verletzen.

Der Teilnehmer hat die Entscheidung der Organisationsleitung bedingungslos zu akzeptieren. Die Sponsorenlogos des Veranstalters sind zu jeder Zeit sichtbar zu tragen.

28. Pressearbeit

Um die Pressearbeit der Organisation zu erleichtern, ist es wichtig, dass aussagekräftige Unterlagen jedes einzelnen Teilnehmers über seinen Lauf-Lebenslauf vorliegen. Den Teilnehmern geht nach der Anmeldung zum Etappenlauf "Über die Höhen im Bergischen Land" ein Fragebogen zu, der möglichst sorgfältig ausgefüllt werden sollte. Dieser Fragebogen und seine Antworten dienen ausschließlich der Pressearbeit.

Aktualisiert (Sonntag, 15. August 2010 um 12:52 Uhr)